Mit einem heute gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkrichen wird das Thema Diesel & Fahrverbot auf eine neue Eskalationsstufe gehoben. Das Gericht befand nämlich, dass das
Land NRW Diesel-Fahrverbote für einen viel befahrenen Teilabschnitt der A40 in Höhe von Essen Frohnhausen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen habe. Im Detail hat das Gericht entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die 18 Essener Stadtteile umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst. Wie das praktisch für die Menschen funktionieren soll, die einen älteren Diesel besitzen und in der Essener Fahrverbotszone wohnen, ist derzeit nicht erkennbar. Frage an das Gericht in Gelsenkirchen: Müssen jetzt tausende von Menschen, wenn sie sich von ihrem alten Auto nicht trennen wollen, mit Mann, Maus und Diesel umziehen und quasi die Stadt verlassen?
Deutsche Umwelthilfe (DUH) erzwingt Fahrverbot auf der Autobahn
Den infrage kommenden viel befahrenen Teilabschnitt der A40 in Höhe von Essen Frohnhausen passieren täglich im Schnitt rund 100.000 Fahrzeuge. Damit wäre eine wichtige Verkehrsader im Ruhrgebiet zum einen und zum anderen erstmalig eine deutsche Autobahn überhaupt von einem Fahrverbot für Diesel betroffen.
An der Messstation Essen-Frohnhausen war 2017 ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft gemessen worden. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Das Bundeskabinett hat allerdings heute eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach in Städten mit relativ geringen Überschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm (die überwiegende Zahl der Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegt darunter) keine Fahrverbote wegen Unverhältnismäßigkeit zu verhängen sein sollen. Die von Toyota gesponsorte Deutsche Umwelthilfe (DUH) will dagegen vorgehen und hat heute angekündigt gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen Verstoß gegen EU-Recht einzuleiten. (Bild Fahrverbotzone: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
Autor: Mathias Ebeling
3 Kommentare
Horst Ja
17. November 2018 14:37 (vor über 6 Jahren)
Biggibenz
16. November 2018 13:58 (vor über 6 Jahren)
R129Fan
16. November 2018 11:58 (vor über 6 Jahren)
Schreibe einen Kommentar