Bye, bye, Führerschein!

Bei diesen Vergehen droht der Entzug der Fahrerlaubnis

Bye, bye, Führerschein!: Bei diesen Vergehen droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Erstellt am 21. Mai 2025

Einmal zu schnell über die Autobahn gefahren und schon ist der Lappen für immer weg. Dieses Szenario droht in Deutschland zum Glück nicht. Die Bundesrepublik gilt im internationalen Vergleich in Sachen Fahrverbote als relativ mild. Dennoch kann es vorkommen, dass Sündern hinterm Steuer der Führerschein auf Lebenszeit entzogen wird.

Milde Strafen für Fahrsünder in Deutschland

Wer es mit Geschwindigkeiten und Verkehrsregeln nicht so genau nimmt, riskiert in Deutschland so manche Strafe. So drastisch wie in anderen Ländern fällt diese allerdings selten aus. 

Geisterfahrer etwa müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen – sofern sie unabsichtlich auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs sind.

Diese Strafe klingt nicht gerade hoch? Ist sie auch nicht. Zum Vergleich: Fahrer, die auf tschechischen Autobahnen auf die Vignette verzichten, riskieren eine Geldstrafe bis zu 20.000 Tschechische Kronen. Das entspricht stolzen 800 Euro.

Fahrverbot und Führerscheinentzug – wo liegt denn da der Unterschied?

Lassen sich Autofahrer in Deutschland einen Tempoverstoß zu Schulden kommen und werden dabei geblitzt, erhalten sie das gefürchtete Schwarz-Weiß-Foto als Souvenir. Dann flattert ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus. Das ist zwar ärgerlich, jedoch weit weniger schlimm als ein Fahrverbot.

Das Verbot, sich hinters Steuer zu setzen, droht erst bei höheren Geschwindigkeitsverstößen. Wer innerorts mehr als 30 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist:

  • zahlt 260 Euro
  • kassiert zwei Punkte in Flensburg
  • darf einen Monat nicht fahren

Nach Ablauf dieser Frist endet das Fahrverbot automatisch. Die Verkehrssünder bekommen ihren Führerschein zurück, ohne weitere Auflagen erfüllen zu müssen.

Nicht nur bei zu hohem Tempo muss mit dieser temporären Einschränkung gerechnet werden. Sie trifft auch jene, die gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen. Auch sie müssen mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Dazu droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Die gleiche Strafe erhält, wer sich unter Drogeneinfluss hinter das Lenkrad setzt.

Abhängig von der Schwere des Vergehens, kann sich das Fahrverbot bis zu sechs Monate erstrecken. Ein kleiner Lichtblick für Ersttäter: Meist dürfen sie sich aussuchen, wann sie ihren Führerschein abgeben. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, sich in der Zeit ohne Fahrerlaubnis besser zu organisieren.

Tipp: Wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen, beträgt die Dauer einen Kalendermonat. Im Januar wären das 31 Tage. Kann man sich aussuchen, wann man den Führerschein in amtliche Verwahrung gibt, empfiehlt es sich, den Februar zu wählen. Immerhin handelt es sich bei ihm um den kürzesten Monat im Jahr.

Bei einigen Vergehen wird der Führerschein jedoch nicht nur für einen bestimmten Zeitraum, sondern dauerhaft entzogen. Was das bedeutet? Die Betroffenen haben nicht länger das Recht, ein Auto zu steuern. Möchten sie dieses zurück, müssen sie nach einer festgelegten Sperrfrist den Führerschein neu beantragen.

Zum Teil kann auch die MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung, auf die Verkehrssünder zukommen. Die Kosten betragen laut dem ADAC mehr als 2.000 Euro – exklusive der Geldstrafe für das eigentliche Vergehen.

Wann droht in Deutschland der Entzug der Fahrerlaubnis?

Wer wissen möchte, wann der Führerschein dauerhaft weg ist, sollte einen Blick ins Strafgesetzbuch werfen. Hier steht in Paragraf 69, wann der sogenannte Lappen fristlos abgegeben werden muss. Zu den Gründen gehören:

  • Drogen und Alkohol hinterm Steuer
  • illegale Autorennen
  • grobe Gefährdung des Straßenverkehrs
  • wiederholt aggressives Verhalten im Straßenverkehr

Auch bei einer Unfallflucht verbüßt der Täter das Recht, ein Fahrzeug zu führen. Das gilt dann, wenn er oder sie weiß, dass ein hoher Sachschaden entstand, ein Mensch verletzt oder getötet wurde.

Achtung: Den Entzug der Fahrerlaubnis riskieren nicht nur Autofahrer, die sich etwas zuschulden kommen lassen. Sind Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille unterwegs und werden von der Polizei angehalten, müssen sie zunächst mit einem Bußgeld und einer angeordneten MPU rechnen. Ignorieren sie die Untersuchung oder fallen sie durch, ist der Führerschein dauerhaft weg.

Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit – gibt es das in Deutschland?

Der Entzug des Führerscheins bedeutet in der Regel nicht, dass sich die Betroffenen nie wieder hinter das Lenkrad setzen dürfen. Wer die Sperrfrist einhält und die Fahrerlaubnis neu beantragt, kann wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Anders verhält es sich bei besonders drastischen Vergehen, etwa wiederholter Trunkenheit am Steuer. Sie können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen wird. Dieser Schritt droht auch jenen, die Sperrfristen nicht einhalten oder im Straßenverkehr wiederholt starke Verhaltensauffälligkeiten zeigen.

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